Kooperation und Abrechnung

Anerkennung & Leistungsabrechnung

Sie müssen kein Experte sein – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Themen wie Anerkennung, Entlastungs- oder Verhinderungspflege wirken oft kompliziert – müssen sie aber nicht. Wir zeigen Ihnen klar und verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen, wie die Abrechnung läuft und wie Sie die Pflegekasse optimal nutzen. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihren Alltag leichter und selbstbestimmt zu gestalten.

Anerkannt nach § 8 AnFöVo - Was bedeutet das für Sie?

Die Firma Lebenswert – Die Alltagshilfe ist gemäß § 8 der AnFöVo (Angebotsförderungsverordnung) offiziell anerkannt. Diese Anerkennung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal und bietet Ihnen als Klientin oder Klient sowie Ihren Angehörigen entscheidende Vorteile.

Doch was bedeutet das konkret?

Die Anerkennung nach § 8 AnFöVo bestätigt, dass unsere Leistungen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die fachliche Qualifikation unseres Teams, eine zuverlässige Organisation sowie die Ausrichtung unserer Angebote an den Bedürfnissen von Menschen mit Unterstützungsbedarf.

Für Sie bedeutet das vor allem:

  • Abrechnung über die Pflegekasse möglich: Unsere Leistungen können – je nach individuellem Anspruch – über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abgerechnet werden.
  • Geprüfte Qualität: Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Angebote regelmäßig überprüft werden und festgelegten Standards entsprechen.
  • Verlässliche Unterstützung im Alltag: Wir begleiten Sie oder Ihre Angehörigen individuell, respektvoll und mit dem Ziel, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Gerade für pflegebedürftige Menschen und deren Familien schafft diese Anerkennung Transparenz und Sicherheit bei der Auswahl eines passenden Anbieters.

Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme oder zu unseren Leistungen haben, beraten wir Sie gerne persönlich und unterstützen Sie auch bei der Klärung mit Ihrer Pflegekasse.

Sie haben einen Pflegegrad?

Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad kann monatlich den Entlastungsbetrag von 131€ nutzen, um den Alltag spürbar zu erleichtern. Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen zusätzlich die Verhinderungspflege in Höhe von 3539 € pro Jahr zu.
Die Formalitäten übernehmen wir selbstverständlich für Sie – damit Sie die Unterstützung unkompliziert nutzen können.

Ein Pflegegrad eröffnet Ihnen Möglichkeiten, Ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten. Ob Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege – wir zeigen Ihnen, wie Sie die Unterstützung der Pflegekasse optimal nutzen können, ohne sich um bürokratische Schritte kümmern zu müssen.

Pflegende Angehörige können aufatmen: Mit den richtigen Leistungen bleibt die Betreuung Ihrer Liebsten auch in Ausnahmesituationen gesichert. Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass Entlastung, Unterstützung und Ersatzpflege zuverlässig zur Verfügung stehen.

Unterstützung im Alltag 
Entlastungsleistungen, Kombinationsleistungen und Verhinderungspflege

Bei Lebenswert – Die Alltagshilfe wissen wir, wie wichtig Entlastung und individuelle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen verschiedene Leistungen der Pflegekasse zu, die den Alltag spürbar erleichtern und die Pflege flexibler gestalten. Wir helfen Ihnen, diese Möglichkeiten unkompliziert zu nutzen und genau auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf monatliche Entlastungsleistungen der Pflegekasse. Diese können vielseitig eingesetzt werden, zum Beispiel für Unterstützung bei Haushaltsaufgaben, Besorgungen oder zur Begleitung im täglichen Leben. Das Ziel ist klar: Ihnen und Ihren Angehörigen Entlastung zu bieten und gleichzeitig ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Lebenswert unterstützt Sie dabei, die Entlastungsleistungen unkompliziert einzusetzen und so den Alltag spürbar leichter zu gestalten.

Kombinationsleistungen nach § 38 SGB XI
Haben Sie Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen, können diese kombiniert werden. Das bedeutet: Sie erhalten Unterstützung durch einen Pflegedienst und gleichzeitig Pflegegeld für die Hilfe durch Angehörige. Die Kombination ermöglicht eine flexible Anpassung an Ihre persönliche Situation. Ein Beispiel: Wenn Sie nur 40 % der Pflegesachleistungen nutzen, werden Ihnen die restlichen 60 % als Pflegegeld ausgezahlt. So können Sie selbst entscheiden, wie viel Unterstützung durch einen professionellen Dienst und wie viel durch Angehörige erfolgt – immer passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Manchmal kann die pflegende Person vorübergehend verhindert sein – sei es durch Urlaub, Krankheit oder wichtige Termine. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Ersatzpflege. Lebenswert sorgt in dieser Zeit dafür, dass die Betreuung und Unterstützung weiterhin zuverlässig gesichert ist. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre alltäglichen Bedürfnisse und die Versorgung weiterhin professionell abgedeckt werden. Die Leistungen der Verhinderungspflege können kalenderjährlich bis zu 3.539 € betragen (ohne Kürzung des Pflegegeldes).

Mit unserem umfassenden Service möchten wir Ihnen nicht nur Entlastung im Alltag bieten, sondern auch die Sicherheit, dass Sie und Ihre Angehörigen die gesetzlich vorgesehenen Leistungen optimal nutzen können. Bei Fragen oder zur individuellen Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Seite.

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